Liegt ein Unfallschaden durch Fremdverschulden vor, hat der Geschädigte die freie Wahl eines Sachverständigen. Für die Regulierung der mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden Kosten muss die Versicherung des Unfallgegners eintreten.

Damit Sie Ihren Anspruch geltend machen können, benötigen Sie ein unabhängiges, neutrales Unfall-Gutachten, in dem alle Details, die für die Beweissicherung und Schadenregulierung wichtig sind, präzise ermittelt werden.

Im Schadengutachten werden die voraussichtlichen Reparaturkosten sowie die Reparaturdauer festgesetzt.

Der Wiederbeschaffungswert, der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss, wird ermittelt, ebenso ein möglicher Restwert. Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand.

Verzichten Sie auch nicht auf Ihren Wertminderungsanspruch, dies können bis zu mehreren tausend Euro sein. Im Falle eines späteren Verkaufs Ihres Unfallwagens, wird Ihr Fahrzeug einen geringeren Erlös erzielen, als ohne Vorschaden. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches wird im Gutachten gesondert ausgewiesen. 

Hinsichtlich des Nutzungsausfalls kann der Geschädigte für die Reparaturdauer einen Mietwagen beanspruchen, alternativ die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Sie benötigen ein Schadengutachten zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche?

Sichern Sie sich Ihre Ansprüche rechtzeitig. Damit Sie als Geschädigter auch wiederbekommen, was Ihnen zusteht. Denn schließlich verschenkt niemand gern sein Geld.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich helfe Ihnen gerne weiter!

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